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Die neue, moderne Verdiensterhebung

In Nordrhein-Westfalen gibt es ca. 7000 auskunftspflichtige Unternehmen, die ab Januar 2022 regelmäßig eine monatliche Verdiensterhebung durchführen müssen, nachdem im April 2021 einmalig ein Testmonat stattgefunden hat. Bisher gab es drei separat durchgeführte Statistiken, die weniger verschlankt und modernisiert als die neue Option waren. Obwohl weniger Betriebe in Zukunft befragt werden, ermöglicht die neue Verdiensterhebung den erhöhten Informationsbedarf von Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Privatpersonen zu decken. Damit eine möglichst automatisierte und digitalisierte Übersicht und Meldung der angeforderten Daten möglich ist, wird der Fragenkatalog an die betrieblichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen angepasst.

Große und kleine Unternehmen profitieren
Für die Datenübermittlung können die Meldeverfahren „eSTATISTIK.core“ und „IDEV“ online genutzt werden, die auch größeren und kleineren Unternehmen für die Datenübermittlung zu Verfügung stehen. Auch wenn in Zukunft eine monatliche Erhebung erfolgt, ist es für die Betriebe nicht mit erhöhtem Zeitaufwand verbunden, da die Daten 1:1 aus der betrieblichen Lohnabrechnung übernommen werden können und keine aufwendige Summierung für Quartale mehr nötig ist. Durch künstliche Intelligenz wird ebenso eine Zeitersparnis in Zukunft erwartet: auf Grund von Plausibilisierungs- und Imputationsverfahren werden weniger bzw. keine Rückfragen mehr durch die Statistischen Landesämter an die Betriebe gestellt. 

Mit der neuen Verdiensterhebung werden die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe geschaffenen Vorschläge umgesetzt, sodass nicht nur die Statistikpflicht reduziert wird, sondern auch Forderungen der Arbeitsmarkt- und Sozialforschung, wie eine Mindestlohnkommission, durchgeführt werden. Die Daten der neuen Erhebung sind umfassender und aktueller und ermöglichen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene eine Datenerhebung, die alle Verordnungen erfüllt und eine Berechnung von wichtigen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Indikatoren ermöglicht. Dazu zählen z.B. die Berechnung des Verdienstabstandes von Männern und Frauen, des Arbeitskostenindex sowie des Arbeitnehmerentgelts der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die neue Verdiensterhebung beruht sich auf das Verdienststatistikgesetz (VerdStatG).