Wir haben bereits einige Male über die bevorstehende Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 informiert. Hier noch einmal alle wichtigen Infos zusammengefasst:
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung, kurz für elektronische Rechnung, ist eine Rechnung, die elektronisch erstellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen Papierrechnungen werden E-Rechnungen im elektronischen Format (X-Rechnung oder ZUGFeRD) zum Beispiel per E-Mail oder über spezielle Rechnungsplattformen übermittelt.
Pflicht ab 2025
Der Bundestag hat mit dem neuen Wachstumschancengesetz beschlossen, dass Unternehmen in Deutschland untereinander künftig nur noch maschinenlesbare E-Rechnungen ausstellen dürfen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen demnach E-Rechnungen empfangen können. Für das Erstellen und Versenden haben sie hingegen ein Jahr mehr Zeit: Hier gilt die Pflicht erst ab 2026. Betroffen ist nur die B2B-Rechnungsstellung, bei der sowohl der Leistungserbringer als auch der Leistungsempfänger ein Unternehmen ist.
E-Rechnungen ordnungsgemäß archivieren
Die ordnungsgemäße Archivierung von elektronischen Rechnungen ist von entscheidender Bedeutung, um allen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Revisionssicherheit zu gewährleisten. Die E-Rechnungen müssen, wie herkömmliche Papierrechnungen, mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Während
Papierrechnungen jedoch physisch in Ordnern aufbewahrt werden können, müssen elektronische Rechnungen rein digital abgelegt werden und dürfen nicht in ausgedruckter Form archiviert werden.
Was ist für Sie nun zu tun?
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