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Schnelltests in Unternehmen

Seit dem 20.April 2021 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Angestellten, die nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einen Schnelltest pro Woche zur Verfügung zu stellen, damit Infizierungen schnell erkannt und größere Ausbrüche verhindert werden.  

Hierbei sind nur die Betriebe verpflichtet, ihren Arbeitnehmern ein Angebot zu machen. Ein Arbeitnehmer hingegen muss diesen Test nicht durchführen. Zu dieser Entscheidung kam die Bundesregierung, da es bisher noch nicht genug Impfstoff gibt, um die Bevölkerung schnellstmöglich zu impfen. Mit einer verstärkten Teststrategie stellen symptomfreie Personen nicht mehr eine so große Gefahr dar, wenn sie sich rechtzeitig mit einem positiven Test in Quarantäne begeben. Ein PCR-Test soll daraufhin Aufschluss geben, ob eine Erkrankung vorliegt. 

Bei der Testung im Unternehmen ist keine Dokumentation nötig. ES reicht demnach aus, wenn der Arbeitgeber den Test frei im Büro zugänglich macht oder diesen nach Hause schickt. 

Betriebe, wie auch die Hetkamp GmbH, können durch geschultes Personal ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit bieten, eine Bescheinigung über eine negative Testung auszustellen, sodass für diesen Tag der Angestellte den Einzelhandel besuchen kann. Damit wird der örtliche Einzelhandel unterstützt, da ein Terminbuchung bei einer offiziellen Teststelle umgangen werden kann. Hierbei wird der Test von der geschulten Person durchgeführt, sodass eine falsche Anwendung des Tests minimiert wird.